AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Nachfolgenden gelten sämtliche Personenbezeichnungen für alle Geschlechter.

1. Alle Leistungen erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Alle Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoostudio „Alina Ferry Tattoo“ mit Sitz in Am Brink 2, 21435 Ashausen-Stelle angefertigenden Tätowierungen unabhängig von der jeweils ausführenden Person. 

2. In der Regel kommt der Vertrag zur Erstellung der Tätowierung dadurch zustande, dass Kunden nach einer entsprechenden Terminanfrage ihrerseits einen Terminvorschlag von "Alina Ferry Tattoo" übersendet bekommen (Angebot) und der Termin anschließend durch den Kunden bestätigt wird (Annahme). Ferner kommt ein Vertrag erst dann zustande wenn eine Anzahlung via PayPal oder bar seitens des Kunden in der mit "Alina Ferry Tattoo" abgesprochenen Höhe geleistet wurde (s. 3.)

3. Die vom Kunden gezahlte Anzahlung dient zur Sicherung des vereinbarten Tattootermins, welche am Tag des Termins mit dem Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet wird (s. 9). Sollte diese an mehreren Tagen stattfinden, muss eine Anzahlung für jeden geplanten Termin geleistet werden. Die Höhe der Anzahlung liegt im Ermessen von "Alina Ferry Tattoo"

Die Anzahlung ist an den Kunden nur unter folgenden Bedingungen und in folgenden Formen zurückzuzahlen:

3.1 Der Kunde sagt seinen Termin spätestens 14 Tage vor der Durchführung des vereinbarten Termins ab. Dieses Rücktrittsrecht von Dienstleistungsverträgen entfällt, insofern der Termin nicht innerhalb von 2 Wochen d.h. kurzfristiger stattgefunden hätte.

3.2 Der Kunde sagt seinen vereinbarten Termin aufgrund von Umständen ab, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat (bsplw. Krankheit, insofern diese mit ärtzlichem Attest nachgewiesen werden kann). In diesem Fall ist die Anzahlung als Gutschrift für einen Ersatztermin zu sehen oder kann in besonderen Fällen (z.b. nachgewiesene Schwangerschaft) in Form eines übertragbaren Gutscheins zurückgezahlt werden. Die Übertragung eines Gutscheins auf eine dritte Person kann in diesem Fall nur nach Absprache mit "Alina Ferry Tattoo" stattfinden. 

3.3 Der Tätowierer sagt den Termin auf Grund von Gründen ab, die er zu vertreten hat (z.b Krankheit). Die Anzahlung des Kunden gilt in diesem Fall als Gutschrift für einen Ersatztermin. 

3.4 Im Falle der Vereinbarung eines Ersatztermins muss dieser seitens "Alina Ferry Tattoo" in Textform bestätigt werden. Der Kunde hat in diesem Fall kein Anrecht auf eine bevorzugte Terminvergabe, "Alina Ferry Tattoo" versichert aber dem Kunden den frühstmöglichen Termin anzubieten.

3.5 Sollte keiner der in 3. genannten Gründe für eine Rückerstattung der Anzahlung zutreffen, wird die geleistete Anzahlung einbehalten.

4. Die Rückzahlung der Anzahlung seites "Alina Ferry Tattoo" ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn bereits ein zeichnerischer Entwurf erstellt wurde, werlcher zeitlich nachweislich mindestens den Wert der Anzahlung annimmt (s. 7.)

5. Im Falle einer Verspätung seitens des Kundens von mindestens einer Stunde, behält sich "Alina Ferry Tattoo" vor den Termin als verspätet abgesagt anzusehen. Die Rückerstattung der Anzahlung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

6. Ausschließlich jeder Termin kann nur unter dem Vorbehalt durchgeführt werden, dass sich der Kunde in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung nicht entgegensteht. Sollte dies nicht der Fall sein (s. 6.2), wird keine Tätowierung vorgenommen und die Anzahlung einbehalten. Sollte ihm Vorhinein bereits ein Entwurf gezeichnet worden sein, welcher nicht zu einem späteren Zeitpunkt in eine Tätowierung überführt wird, gilt 6. 

6.1 "Alina Ferry Tattoo" steht in einem solchen Fall nicht in der Pflicht, dem Kunden einen erneuten Termin anzubieten. Sollte dies trotzdem geschehen, muss eine erneute Anzahlung geleistet werden (s. 3).

6.2 Gründe gemäß 6. sind inbesondere: 

a) Der Kunde hat am Tag des Termins die Volljährigkeit noch nicht erreicht.

b) Der Geistes- oder Reifezustand des Kunden steht der Einwilligung zur Durchführung der Tätowierung entgegen.

c) Der Kunde leidet am Tag des Termins an Erkrankungen, die die Dürchführung der Tätowierung ausschließen oder erschweren.

d) Der Kunde leidet am Tag des Termins an Erkrankungen, die ansteckend wirken können.

e) Die Kundin ist schwanger oder befindet sich in der Stillzeit.

f) Der Kunde leidet unter Wundheilstörungen, Blutgerinnungsstörungen, Allergien, Asthma, Diabetes, Epilepsie, HIV oder Hepatitis.

g) Der Kunde hat bekannte Allergien gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstigen Mittel, die Kontakt mit der Haut kommen.  

h) Der Kunde hat in den letzten 24 Stunden vor dem Termin Alkohol oder 48 Stunden Stunden Betäubungsmittel zu sich genommen.

i) Der Kunde hat in den letzten 48 Stunden vor dem Termin Antibiotika zu sich genommen.

j) Der Kunde hat in den letzten 48 Stunden vor dem Termin gerinnungshemmende Medikamente zu sich genommen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren und die die Blutgerinnung oder die Wundheilung beeinflussen. Das gilt insbesondere auch für blutdrucksteigernde Substanzen wie beispielsweise Koffein.

k) Der Kunde hat in den letzten 24 Stunden keine koffeinhaltigen Getränke zu sich genommen.

l) Der Kunde hat Betäubungssalbe auf der zu tätowierenden Stelle aufgetragen. 

m) Der Kunde befindet sich in einem für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand.   

n) Der Kunde verhält sich auf eine Art und Weise, welche die erfolgreiche Durchführung der Tätowierung als unsicher erscheinen lässt oder für den Tätowierer unzumutbar ist.  

Für jeglichen Punkt von 6.2 ist der begründete Verdacht oder die individuelle Bewertung des Tätwoierers maßgeblich.

6.3 Der Kunde ist vor jedem Termin dazu verpflichtet eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben, d.h. das dafür vorgesehene Formular auszufüllen. Weigert der Kunder sich, kann keine Tätowierung vorgenommen werde. In diesem Fall wird die Anzahlung einbehalten und etwaige Entwurfszeichnungen nach 7. in Rechnung gestellt. Der Kunde ist dazu verpflichtet dies wahrheitsgemäß zu tun und steht in der Informationspflicht gegenüber dem Tätowierer bezüglich aller darin genannten Punkte. Sollte der Kunde wissentlich einen oder mehrere Punkte zurückhalten oder fehlerhaft ausfüllen behält sich "Alina Ferry Tattoo" das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Kunden vorzugehen. Daraus resultierende Schadensersatzforderungen werden in diesem Fall geltend gemacht. Für nachteilige Folgen aus der Angabe fehlerhafter oder unvollständiger Angaben übernimmt "Alina Ferry Tattoo" keine Haftung. 

6.4 Zum Nachweis der Volljährigkeit ist der Kunde verpflichtet, zum Termin einen gültigen Reisepass oder Ausweis vorzulegen und stellt diesen für eine Kopie zur Verfügung.

7. Vor oder am Tag des vereinbarten Termins wird ein Entwurf gezeichnet. Sollte dieser nach Absprache mit dem Kunden in eine Tätowierung überführt werden, ist der Aufwand für die Herstellung des Entwurfs im Gesamtpreis inkludiert (s. 8). Sollte dies trotz vorherigem Vertragsschluss nicht passieren, behält sich "Alina Ferry Tattoo" vor den bereits gezeichneten Entwurf in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung dessen erfolgt minutengenau mit einem Stundensatz von 100€. Dies gilt auch für sogenannte "Wanna Do´s", d.h. feste Entwurfszeichnungen, die vom Kunden explizit gebucht wurden aber im Vorhinein bereits erstellt wurden.

7.1 In Rechnung gestellt wird in diesem Fall die bereits geleistete Arbeitszeit für den erstellten Entwurf. Der Kunde ist unter keinen Umständen dazu berechtigt diesen (auch nur in Teilen) anderweitig zu verweden. Damit ist sowohl eine Tätowierung in einem anderen Studio als "Alina Ferry Tattoo", als auch jegliche Art der Vervielfältigung oder gewerblichen Nutzung gemeint. 

7.2 Das Urheberrecht für jegliche von "Alina Ferry Tattoo" gezeichneten Motive oder Entwürfe, sowie Fotografien liegt ausschließlich bei "Alina Ferry Tattoo". Eine Missachtung des Urheberrechts wird rechtlich geahndet. 

8. Sollte der Kunde nach Erstellung des Entwurf keinere Änderungswünsche wie beispielsweise die Korrektur von Schreibfehlern, oder in farblicher oder gestalterischer Hinsicht, an etwaigen haben, ändert dies am Vertragsinhalt nichts. Insofern der Kunde erhebliche Änderungen des Entwurfs fordert wie beispielsweis der Wunsch nach einem gänzlichen anderen Motiv oder der zu tätowierenden Körperstelle, ist dies als Kündigung des Vertrags verbunden mit dem Angebot zum Abschluss einer neuen vertraglichen Vereinbarung zu werten. Dessen Annahme, sowie die Einschätzung ob es sich um eine erhebliche Änderung handelt, liegt im freien Ermessen von "Alina Ferry Tattoo". Dies gilt auch und insbesondere wenn der Kunde besagte Änderungswünsche erst am Tag des Termins oder so kurz davor äußert, dass diese nicht mehr umgesetzt werden können.

8.1 Erfolgt eine Annahme seitens "Alina Ferry Tattoo", wird die Erstellung eines erneuten Entwurfs mit ein Stundensatz von 100 € minutengenau in Rechnung gestellt.

8.2 Erfolgt keine Annahme seitens "Alina Ferry Tattoo" auf Grund von nachvollziehbaren Gründen wie beispielsweise eine Terminkollision auf Grund eines erhöhten Zeitaufwands, welcher auf die Änderungswünsche und die Notwendigkeit eines neuen Designs zurückzufühen ist, oder der von "Alina Ferry Tattoo" nicht vorhandenen Umsetzbarkeit des Änderungswünsches, wird die Anzahlung für den Termin einbehalten. 

9. Der Preis der Tätowierung berechnet sich nach Zeit. Hierbei wird mit einem Stundensatz von 100 € gerechnet. Gezählt wird hierbei die tätsächlich benötigte Zeit für die Erstellung der eigentlichen Tätowierung, welche manuell erfasst wird. 

9.1 Dem Kunden wird im Zuge der Terminvergabe eine Preisangabe genannt, welche naturgemäß eine Schätzug darstellt. Dies hat zur Ursache, dass der Zeitaufwand einer Tätowierung von vielen Faktoren abhängt, die nicht vorherzubestimmen sind wie beispielsweise Schmerztoleranz des Kunden, Hautbeschaffenheit oder ähnliches. 

9.2 In Ausnahmefällen kann seitens "Alina Ferry Tattoo" ein Pauschalpreis genannt werden. 

9.3 Das Honorar (d.h. der Preis) muss unmittelbar nach Durchführung an jedem Termin ausschließlich in bar und in voller Höhe beglichen werden. Dies gilt auch, sollte die Tätowierung noch nicht abgeschlossen sein und über mehrere Sitzungen finalisiert werden (s. 3). 

9.4 Honorare sind in Euro inklusive 19% MwSt.

10. Sollte eine Tätowierung  seitens des Kunden während der Durchführung  abgebrochen werden, hat der Kunde die bereits geleistete Arbeitszeit (s.9) zu bezahlen. Die im Vorhinein geleistete Anzahlug (s. 3) wird in diesem Fall als Ausfallhonorar einbehalten und nicht verrechnet. Ein Termin für die Fertigstellung der Tätowierung muss erneut angezahlt werden, wobei "Alina Ferry Tattoo" den nächtmöglich Termin zur Verfügung stellt aber keine bevorzugte Terminvergabe gewährleisten kann.

11. "Alina Ferry Tattoo" haftet, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weiterführend haftet "Alina Ferry Tattoo" nicht für Komplikationen, die nicht beherrschbar sind wie beispielsweise sogenannte Blow Outs in dafür prädestinierten Hautbeschaffenheiten, allergische oder nicht allergische Rreaktionen auf jegliche benutze Mittel, fototoxische Reaktionen auf Tätowiermittel etc.

12. Sollte es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover-Up handeln, übernimmt "Alina Ferry Tattoo" keine Gewährleistung für eine vollständige Überdeckung der ursprünglichen Tätowierung. Darüber hinaus haftet "Alina Ferry Tatto" nicht für Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und neu eingebrachten Tätowierfarbe und daraus resultierenden ästhetischen ungewollten Ergebnissen oder nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut (z.b. Narbenbildung). 

13. Sollte die zu tätowierende Hautstelle im Vorfeld einer Laserbehandlung unterzogen worden sein und/oder vernarbt sein, haftet "Alina Ferry Tattoo" nicht für unerwünschte optische Effekte, Narbenbildung, Wundheilstörungen, Farbabweichungen oder -verläufe oder ähnliches. 

14. "Alina Ferry Tattoo" haftet nicht für die orthografische Richtigkeit der Tätowierung. Selbiges gilt für Daten jeglicher Formate. Darüber hinaus haftet "Alina Ferry Tattoo" nicht für Nichtgefallen oder Unzufriedenheit mit der erbrachten Leistung.

15. "Alina Ferry Tattoo" verpflichtet sich den Kunden bezüglich der Pflege der Tätowierung sowie nachteiliger Umwelteinflüsse aufzuklären. Der Kunde wird in diesem Zuge aufgefordert, sich an dies zu halten und im Falle eines problematischen Heilungsverlaufs unverzüglich mit "Alina Ferry Tattoo" in Kontakt zu treten und/ oder bei erheblichen Komplikationen einen versierten Arzt aufzusuchen. "Alina Ferry Tattoo" haftet nicht für aus Nachsolgefehlern resultierende Komplikationen wie beispielsweise Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen.

16. "Alina Ferry Tattoo" gewährleistet im Falle eines Farbverlustes, welcher über die erwartete Farbveränderung hinaus geht, nach der Abheilung der Tätowierung ein kostenloses Nachstechen, wenn die Ursache dafür nicht in einer unsachgemäßen Pflege oder in der Konfrontation mit nachteiligen Umwelteinflüssen liegt. Der Kunde hat hierfür liegt binnen 3 Monaten nach dem Termin mit "Alina Ferry Tattoo" in Kontakt zu treten. Sollte dies nicht zutreffen ist ein Nachstechtermin entgeldlich (s. 9), für den wiederrum eine Anzahlung geleistet werden muss (s. 3).

17. "Alina Ferry Tattoo" gewährleistet die Einhaltung aller hygienichen Vorschriften, die Verwendung professioneller Instrumente, Techniken, soweit Einwegnadeln. Darüber hinaus wird versichert, dass der Kunde über Nebenwirkungen und Risiken aufgeklärt wird. 

18. Von "Alina Ferry Tattoo" ausgestellte Gutscheine sind grundsätzlich nicht übertragbar, es sei den anderes definiert oder nach Absprache mit "Alina Ferry Tattoo". Der Geldwert des Gutscheins wird grundsätzlich nicht ausbeszahlt, sonder wird ausschließlich mit einem Auftrag verrechnet. Gutscheine werden zu diesem Zwecke nur dann akzeptiert, wenn sie von "Alina Ferry Tattoo" ausgestellt wurden und Betrag sowie Ausstellungsdatum aufweisen. Gutscheine weisen eine Gültigkeit von 3 Jahren auf. 

18.1 "Alina Ferry Tattoo" behält sich das Recht vor die Durchführung von Tätowierungen abzulehnen, wenn seitens des Kunden Bedingungen nach 6.2 nicht erfüllt sind, das gewünschte Motiv oder Körperstelle von "Alina Ferry Tattoo" nicht umsetzbar oder für den Tätowierer unzumutbar ist.

18.2 Die nach 3. erforderliche Anzahlung vor der Durchführung der Tätowierung, kann mit dem geldwerten Gutschein abgegolten werden. Sollte bei einer Terminabsage keiner der Gründe von 3.1 bis 3.5 zutreffen, wird diese vom Wert des Gutscheines abgezogen. "Alina Ferry Tattoo" behält sich vor bei einer erneuten Terminvereinbarung, die Verrechnung der Anzahlung mit dem Restwerts des Gutscheins nicht zu akzeptieren.

19. Sollte der Kunde eine eigens erstellte zeichnersiche oder fotografische Vorlage für deine Tätowierung vorlegen, kann und wird "Alina Ferry Tattoo" nicht prüfen, ob diese frei von Rechen Dritter ist. Der Kunde versichert in diesem Fall, dass er die Rechte an der Vorlage bestizt und stellt "Alina Ferry Tattoo" von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die aus einer derartigen Rechtsverletzung gegenüber "Alina Ferry Tattoo" erhoben werden oder werden könnten. 

20. Das Betreten der Räumlichkeiten von "Alina Ferry Tattoo" erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde erklärt sich im Sinne des §228 StGB damit einverstanden, dass der beauftragte Tätowierer ("Alina Ferry Tattoo") bei der Durchführung des Tattoos einen Eingriff am Körper des Kunden vornimmt. Durch dieses Einverständnis entfällt die Rechtswidrigkeit der §§223, 224, 226 StGB. Mit der Unterzeichnung der Einverständinserklärung erklärt sich der Kunde bereit, auf alle rechtlichen Schritte gegen "Alina Ferry Tattoo" oder den Tätowierer zu verzichten. Dem Kunden ist es darüber hinaus bewusst, dass die Tätowierung auf der Haut immer anders aussehen als eine Zeichnung. Je nach Hauttyp und Farbe kann es Abweichungen geben. Zudem wird der Tätowierer ggf. das Motiv anatomisch in Form, Größe und Farbe anpassen müssen. Eine exakte Vorschau auf das Ergebnis kann nie simuliert werden. 

21. Der Tätowierer wird Fotografien von der erstellten Tätowierung anfertigen. Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgetliches, sowie uneingeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht.

22. "Alina Ferry Tattoo" haftet nicht für Verlust oder Zerstörung persönlicher Gegenständen, welcher der Kunde mit in die Räumlichkeiten von "Alina Ferry Tattoo" bringt. Darüber hinaus haftet "Alina Ferry Tattoo" nicht für die Verschmutzung oder Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel oder sonstiges von Kleidung, Schuhwerk oder ähnlichem, es sei denn diese wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.

23. Jegliche vertragliche Beziehung zwischen "Alina Ferry Tattoo" und dem Kunden unterliegen dem deutschen Recht, es gelten die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung, insofern dies nicht mit diesen Geschäftsbedingungen in Winderspruch steht.

24. Zu den Räumlichkeiten von "Alina Ferry Tattoo" hat nur der Tätowierer und der Kunde Zutritt. Erfüllungsort jeglicher aus dem Vertragsverhältnis resultierende Verpflichtungen ist 21435 Ashausen/ Stelle. 

25. Ansprüche an "Alina Ferry Tattoo", welche aus dem Vertragsverhältnis resultieren sind nur mit schriftlicher Zustimmung seitens "Alina Ferry Tattoo" an Dritte übertragbar.

26. "Alina Ferry Tattoo" verpflichtet sich die seitens des Kunden übermittelten Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung einzusetzen, zu speichern und nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben.

27. Der Kunder erklärt sich mit dem Vertragsabschluss mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

28. In Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschätsbedingungen, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen erhalten.

 

(Stand Februar 2023)

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